Artikel 5 VO (EU) 2015/51

Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. April 2015.

Artikel 4 gilt jedoch ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung.

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