Präambel VO (EU) 2015/524
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer(1), insbesondere auf die Artikel 14, 32, 48, 49 und Artikel 51 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die bulgarische Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 79/2012 der Kommission(2) enthält einen Fehler. Der Satzteil „im Gebiet der Europäischen Union” in den Artikeln 2 und 3 muss gestrichen werden. Die bulgarische Fassung ist daher zu berichtigen. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.
- (2)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 268 vom 12.10.2010, S. 1.
- (2)
ABl. L 29 vom 1.2.2012, S. 13.
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