Artikel 5c VO (EU) 2015/63
Vereinfachte Methode zur Risikopositionsberechnung
(1) Gemäß der vereinfachten Methode zur Risikopositionsberechnung ermitteln die Institute den Risikopositionswert, indem sie den Nominalwert der einzelnen Instrumente mit den in Tabelle 2 angegebenen Prozentsätzen multiplizieren.
Ursprungslaufzeit | Zinskontrakte | Wechselkurs- und Goldkontrakte |
---|---|---|
Höchstens ein Jahr | 0,5 % | 2 % |
Mehr als ein Jahr, höchstens zwei Jahre | 1 % | 5 % |
Zusätzliche Berücksichtigung jedes weiteren Jahres | 1 % | 3 % |
(2) Bei der Berechnung des Risikopositionswerts von Zinskontrakten dürfen die Institute entweder die Ursprungs- oder die Restlaufzeit verwenden.
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