Artikel 5c VO (EU) 2015/63

Vereinfachte Methode zur Risikopositionsberechnung

(1) Gemäß der vereinfachten Methode zur Risikopositionsberechnung ermitteln die Institute den Risikopositionswert, indem sie den Nominalwert der einzelnen Instrumente mit den in Tabelle 2 angegebenen Prozentsätzen multiplizieren.

Tabelle 2

Ursprungslaufzeit Zinskontrakte Wechselkurs- und Goldkontrakte
Höchstens ein Jahr 0,5 % 2 %
Mehr als ein Jahr, höchstens zwei Jahre 1 % 5 %
Zusätzliche Berücksichtigung jedes weiteren Jahres 1 % 3 %

(2) Bei der Berechnung des Risikopositionswerts von Zinskontrakten dürfen die Institute entweder die Ursprungs- oder die Restlaufzeit verwenden.

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