Artikel 6 VO (EU) 2015/640

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab 14. Mai 2015.

Die Punkte 26.50, 26.105, 26.110, 26.120, 26.150, 26.155, 26.160, 26.200 und 26.250 von Anhang I gelten jedoch ab dem 14. Mai 2017.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.