ANHANG XIII VO (EU) 2015/68

Anforderungen für Einleitungs-Hydraulikanschlüsse und damit ausgerüstete Fahrzeuge

1.
Allgemeines

1.1. Ein Einleitungs-Hydraulikanschluss kann an Zugmaschinen angebracht werden, die mit einer der folgenden Verbindungen ausgestattet sind:
a)
einer der in Anhang I Nummer 2.1.4 aufgeführten Verbindungsarten;
b)
einer der in Anhang I Nummern 2.1.5.1.1, 2.1.5.1.2 und 2.1.5.1.3 aufgeführten Verbindungsarten. Um Dopplungen bei einem Anschluss zu vermeiden, kann in diesem Fall der männliche Anschluss des Einleitungs-Hydraulikanschlusses der in Anhang I Nummer 2.1.5.1.1 beschriebene männliche Stecker sein, sofern die an diesem Anschluss erzeugten Drücke den Bestimmungen unter den Nummern 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3 entsprechen.
1.1.1.
Sind eine Steuerleitung und eine Zusatzleitung eines Anhängefahrzeugs angeschlossen, muss der erzeugte Druck pm Anhang II Anlage 1 Abbildung 2 entsprechen.
1.1.2.
Ist ein Anhängefahrzeug mit einem Einleitungs-Hydraulikanschluss angeschlossen, muss der erzeugte Druck pm Nummer 2 oder Nummer 3 dieses Anhangs entsprechen.
1.1.3.
Die Erkennung angeschlossener Leitungen nach den Nummern 1.1.1 und 1.1.2 erfolgt selbsttätig.

1.2. Einleitungs-Hydraulikanschlüsse müssen so gebaut sein, dass gewährleistet ist, dass die unter die Vorschriften der Anhänge I bis XII fallenden Bremsanlagen durch den Betrieb dieser Ausrüstung oder durch eine etwaige Störung derselben nicht beeinträchtigt werden.

1.3. Die Betriebsbremsanlage der Zugmaschine ist mit einer Einrichtung auszurüsten, die so gebaut sein muss, dass es weiterhin möglich ist, die Zugmaschine mit der für die Hilfsbremsanlage in dieser Verordnung vorgeschriebenen Wirkung zu bremsen, falls die Bremsanlage des Anhängefahrzeugs versagt oder die Steuerleitung zwischen der Zugmaschine und dem Anhängefahrzeug reißt oder bricht.

2.
Einleitungs-Hydraulikanschlüsse zwischen Zugmaschinen und Anhängefahrzeugen, die mit hydraulischen Bremsanlagen ausgerüstet sind, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

2.1. Verbindungsart: Hydraulische Steuerleitung mit dem männlichen Anschluss an der Zugmaschine und dem weiblichen Anschluss am Anhängefahrzeug. Die Anschlüsse müssen der Norm ISO 5676:1983 entsprechen.

2.2. Bei laufendem Motor und voll betätigter Betätigungseinrichtung der Betriebsbremse der Zugmaschine muss in der Steuerleitung ein Druck zwischen 10000 kPa und 15000k Pa erzeugt werden.

2.3. Bei laufendem Motor muss, wenn keine der Bremsbetätigungseinrichtungen der Zugmaschine betätigt wird (Fahr- oder Bereitschaftsstellung), der Druck am Anschlusskopf der Steuerleitung den Wert 0+ 200 kPa haben.

2.4. Die Anforderungen von Anhang III für die Ansprech- und Schwelldauer gelten nicht für diese Verbindungsart.

2.5. Die Anforderungen in Bezug auf die Kompatibilität nach Anhang II Anlage 1 gelten nicht für diese Verbindungsart.

3.
Alternative Anforderungen

Alternativ zu den Anforderungen der Abschnitte 1 und 2 müssen in Zugmaschinen eingebaute Einleitungs-Hydraulikanschlüsse zusätzlich zu den Vorschriften von Nummer 2.1 alle in diesem Abschnitt aufgeführten Anforderungen erfüllen.

3.1. Im hydraulischen Kreis muss ein Überdruckventil vorhanden sein, um hydraulische Drücke von mehr als 15000 kPa zu verhindern.

3.2. Bei jedem Drehzahlwert zwischen niedriger Leerlaufdrehzahl und Nenndrehzahl und nicht betätigter Bremsbetätigungseinrichtung (einschließlich Feststellbremse) bei der Zugmaschine muss der Druck am Kupplungskopf zwischen 1000 und 1500 kPA betragen.

3.3. Indem die Betriebsbremsen der Zugmaschine allmählich betätigt werden, muss der Druck am Kupplungskopf nach und nach ansteigen und den vorgeschriebenen Höchstwert erreichen, der zwischen 12000 kPa und 14000 kPa betragen muss. Diese Anforderung muss gemäß Nummer 3.2 bei jeder Drehzahl erfüllt sein.

3.4. Das zulässige Verhältnis von Abbremsung TM/FM zum Druck am Kupplungskopf pm muss niedriger sein als die Linie AAA in Abbildung 1. Diese Anforderung gilt für ein unbeladenes Fahrzeug.

3.5. Die gemessene Ansprech- und Schwelldauer am Kupplungskopf, der den Anhängersimulator (gemäß Nummer 3.10) mit der Zugmaschine verbindet, darf nicht mehr als 0,6 Sekunden betragen. Die Ansprech- und Schwelldauer ist am Kupplungskopf zu messen; die Messdauer beginnt, sobald das Pedal betätigt wird und endet, wenn der Druck den Wert von 7500 kPa erreicht hat. Während der Prüfung ist die Motordrehzahl auf zwei Drittel der Nenndrehzahl einzustellen. Die Umgebungs- und Fahrzeugtemperatur ist zwischen 10 °C und 30 °C zu stabilisieren. Die Dauer der Pedalbetätigung, die erforderlich ist, um einen Druck von 10000 kPa am Kupplungskopf zu erreichen, darf nicht mehr als 0,2 Sekunden betragen.

3.6. Bei einem zugmaschinenseitigen Versagen der Bremsanlage des Anhängefahrzeugs muss innerhalb einer Sekunde ein Druckabfall auf 0 kPa (am Kupplungskopf gemessen) erfolgen, damit die Bremsen des Anhängefahrzeugs betätigt werden können. Die gleiche Vorschrift gilt im Falle des Abschaltens oder geringer Wirksamkeit der Energiequelle.

3.7. Bei einem Versagen der Betriebsbremsen der Zugmaschine muss der Bediener den Druck am Kupplungskopf auf 0 kPa verringern können. Diese Anforderung kann mit einer manuellen Hilfsbetätigungseinrichtung erfüllt werden.

3.8. Die Zugmaschine muss mit dem Warnsignal nach Anhang I Nummer 2.2.1.29.1.1 ausgerüstet sein; es muss aufleuchten, wenn der Druck in der Bremsanlage des Anhängefahrzeugs unter 1000 (+ 0 - 200) kPa fällt.

3.9. Bremsventil und Energiequelle sind gemäß den Anforderungen von Artikel 24 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 zu kennzeichnen.

3.10. Anhängersimulator: Die Vorrichtung, mit der die Bremsanlage des Anhängefahrzeugs simuliert wird, muss über einen hydraulischen Kreis mit einem aufnehmendem Kupplungsteil gemäß ISO 5676-1983 und zwei gleichen hydraulischen Energiespeichern verfügen, mit Federelementen ausgerüstet sein und die aus Abbildung 2 hervorgehenden Anforderungen erfüllen. Der Simulator muss gemäß den aus Abbildung 3 hervorgehenden Vorschriften hergestellt sein.

Abbildung 1

pm=
stabilisierter hydraulischer Druck am Kupplungskopf (kPa)
TM=
Summe der Kräfte am Umfang der Räder der Zugmaschine
FM=
gesamte statische Normalkraft der Fahrbahnoberfläche auf die Räder der Zugmaschine

Abbildung 2

Linie A B C für zulässige Höchstmasse bis 14 Tonnen

Linie A D E für zulässige Höchstmasse über 14 Tonnen

Anmerkung: Zulässige Abweichung ± 2 %.

Abbildung 3

1=
Schlauch mit einer Länge von 2000 mm mit aufnehmendem Kupplungsteil gemäß ISO 5676-1983
2=
Rohr mit einem Innendurchmesser von 8 mm und einer Länge von 4000 mm
3=
Rohr mit einem Innendurchmesser von 8 mm und einer Länge von 1000 mm
4=
Rohr mit einem Innendurchmesser von 8 mm und einer Länge von 1000 mm
5=
Bremskolben-Simulierelemente
6=
Federbelastete Elemente, die auf den vollständigen Kolbenhub wirken
7=
Federbelastete Elemente, die nur am Ende des Kolbenhubs wirken

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