Präambel VO (EU) 2015/712

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif(1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EU) Nr. 953/2013 des Rates(2) wurde Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 geändert, und die KN-Codes 85285910, 85285940 und 85285980 durch die KN-Codes 85285920, 85285931, 85285939 und 85285970 wurden ersetzt.
(2)
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 103/2012 der Kommission(3) zur Einreihung von Waren, die zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der mit der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 festgelegten Kombinierten Nomenklatur erlassen wurde, verweist auf einen KN-Code, der nicht mehr besteht. Diese Verordnung sollte daher geändert werden, damit sie auf den geltenden KN-Code verweist.
(3)
Der Ausschusses für den Zollkodex hat nicht innerhalb der ihm von seinem Vorsitzenden gesetzten Frist Stellung genommen —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1.

(2)

Verordnung (EU) Nr. 953/2013 des Rates vom 26. September 2013 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 263 vom 5.10.2013, S. 4).

(3)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 103/2012 der Kommission vom 7. Februar 2012 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. L 36 vom 9.2.2012, S. 17).

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