ANHANG VO (EU) 2015/724

Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung.
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
IE Vitamin A/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
3a672a „Retinylacetat” oder „Vitamin A”

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Retinylacetat Triphenylphosphinoxid (TPPO) ≤ 100 mg/kg

Charakterisierung des Wirkstoffs

Retinylacetat C22H32O2 CAS-Nr.: 127-47-9 Retinylacetat, in fester Form, durch chemische Synthese gewonnen. Reinheitskriterien: min. 95 % (min. 2,76 mIE/g).

Analysemethoden (1)

Zur Bestimmung von Vitamin A im Futtermittelzusatzstoff: Dünnschichtchromatografie und UV-Detektion (TLC-UV) (Europäisches Arzneibuch 6. Ausgabe, Monografie 0217). Bestimmung von Vitamin A in Vormischungen und Futtermitteln: Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (RP-HPLC) mit UV- oder Fluoreszenzdetektion — Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission(2)
Ferkel (Saugferkel und abgesetzte Ferkel) 16000
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln durch eine Vormischung beigegeben.
2.
Retinylacetat darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
3.
Für den auf dem Etikett angegebenen Gehalt ist die folgende Äquivalenz zu verwenden: 1 IE = 0,344 μg Retinylacetat.
4.
Die Mischung aus Retinylacetat, Retinylpalmitat oder Retinylpropionat darf den Höchstgehalt für die relevanten Tierarten und Kategorien von Tieren nicht überschreiten.
5.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
6.
Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen.
26. Mai 2025
Mastschweine 6500
Sauen 12000
Sonstige Schweine
Hühner und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung ≤ 14 Tage 20000
> 14 Tage 10000
Truthühner ≤ 28 Tage 20000
> 28 Tage 10000
Sonstiges Geflügel 10000
Milchkühe und Zuchtkühe 9000
Aufzuchtkälber 4 Monate 16000
Sonstige Kälber und Kühe 25000
Lämmer und Kitze für die Aufzucht ≤ 2 Monate 16000
> 2 Monate
Mastrinder, -schafe und -ziegen 10000
Sonstige Rinder, Schafe und Ziegen
Säugetiere Nur Milchaustauschfuttermittel: 25000
Sonstige Tierarten
3a672b „Retinylpalmitat” oder „Vitamin A”

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Retinylpalmitat Triphenylphosphinoxid (TPPO) ≤ 100 mg/kg des Zusatzstoffs

Charakterisierung des Wirkstoffs

Retinylpalmitat C36H60O2 CAS-Nr.: 79-81-2 Retinylpalmitat, in fester und flüssiger Form, durch chemische Synthese gewonnen: min. 90 % oder 1,64 mIE/g.

Analysemethoden (1)

Zur Bestimmung von Vitamin A im Futtermittelzusatzstoff: Dünnschichtchromatografie und UV-Detektion (TLC-UV) (Europäisches Arzneibuch 6. Ausgabe, Monografie 0217). Bestimmung von Vitamin A in Vormischungen und Futtermitteln: Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (RP-HPLC) mit UV- oder Fluoreszenzdetektion — Verordnung (EG) Nr. 152/2009.
Ferkel (Saugferkel und abgesetzte Ferkel) 16000
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln durch eine Vormischung beigegeben.
2.
Retinylpalmitat darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
3.
Für den auf dem Etikett angegebenen Gehalt ist die folgende Äquivalenz zu verwenden: 1 IE = 0,5458 μg Retinylpalmitat.
4.
Die Mischung aus Retinylacetat, Retinylpalmitat oder Retinylpropionat darf den Höchstgehalt für die relevanten Tierarten und Kategorien von Tieren nicht überschreiten.
5.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
6.
Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen.
26. Mai 2025
Mastschweine 6500
Sauen 12000
Sonstige Schweine
Hühner und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung ≤ 14 Tage 20000
> 14 Tage 10000
Truthühner ≤ 28 Tage 20000
> 28 Tage 10000
Sonstiges Geflügel 10000
Milchkühe und Zuchtkühe 9000
Aufzuchtkälber 4 Monate 16000
Sonstige Kälber und Kühe 25000
Lämmer und Kitze für die Aufzucht ≤ 2 Monate 16000
> 2 Monate
Mastrinder, -schafe und -ziegen 10000
Sonstige Rinder, Schafe und Ziegen
Säugetiere Nur Milchaustauschfuttermittel: 25000
Sonstige Tierarten
3a672c „Retinylpropionat” oder „Vitamin A”

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Retinylpropionat Triphenylphosphinoxid (TPPO) ≤ 100 mg/kg des Zusatzstoffs

Charakterisierung des Wirkstoffs

Retinylpropionat C23H34O2 CAS-Nr. 7069-42-3 Retinylpropionat, in flüssiger Form, durch chemische Synthese gewonnen: min. 95 % oder 2,64 mIE/g

Analysemethoden (1)

Zur Bestimmung von Vitamin A im Futtermittelzusatzstoff: Dünnschichtchromatografie und UV-Detektion (TLC-UV) (Europäisches Arzneibuch 6. Ausgabe, Monografie 0217). Bestimmung von Vitamin A in Vormischungen und Futtermitteln: Hochleistungsflüssigkeitschromatografie (RP-HPLC) mit UV- oder Fluoreszenzdetektion — Verordnung (EG) Nr. 152/2009.
Ferkel (Saugferkel und abgesetzte Ferkel) 16000
1.
Der Zusatzstoff wird Futtermitteln durch eine Vormischung beigegeben.
2.
Retinylpropionat darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
3.
Für den auf dem Etikett angegebenen Gehalt ist die folgende Äquivalenz zu verwenden: 1 IE = 0,3585 μg Retinylpropionat.
4.
Die Mischung aus Retinylacetat, Retinylpalmitat oder Retinylpropionat darf den Höchstgehalt für die relevanten Tierarten und Kategorien von Tieren nicht überschreiten.
5.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
6.
Sicherheitshinweis: Bei der Handhabung sind Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe zu tragen.
26. Mai 2025
Mastschweine 6500
Sauen 12000
Sonstige Schweine
Hühner und Geflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung ≤ 14 Tage 20000
> 14 Tage 10000
Truthühner ≤ 28 Tage 20000
> 28 Tage 10000
Sonstiges Geflügel 10000
Milchkühe und Zuchtkühe 9000
Aufzuchtkälber 4 Monate 16000
Sonstige Kälber und Kühe 25000
Lämmer und Kitze für die Aufzucht ≤ 2 Monate 16000
> 2 Monate
Mastrinder, -schafe und -ziegen 10000
Sonstige Rinder, Schafe und Ziegen
Säugetiere Nur Milchaustauschfuttermittel: 25000
Sonstige Tierarten

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors der Europäischen Union für Futtermittelzusatzstoffe unter: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports

(2)

Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (ABl. L 54 vom 26.2.2009, S. 1).

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