Artikel 2 VO (EU) 2015/725
Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/360 wird mit Wirkung vom 8. Mai 2015 aufgehoben.
Sie findet jedoch weiterhin Anwendung auf Verträge, die vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung im Rahmen der aufgehobenen Verordnung geschlossen wurden.
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