ANHANG XII VO (EU) 2015/746
VERTRAULICHE BEHANDLUNG ELEKTRONISCHER DATEN
Die Mitgliedstaaten ergreifen bei der Übertragung und beim Empfang elektronischer Daten die notwendigen Maßnahmen, um die in den von der NEAFC verabschiedeten Empfehlungen festgelegten Vertraulichkeits- und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.© Europäische Union 1998-2021
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