Präambel VO (EU) 2015/753
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(1),
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren(2),
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Die Verordnung (EG) Nr. 779/98 des Rates(3) wurde erheblich geändert(4). Aus Gründen der Klarheit und der Übersichtlichkeit empfiehlt es sich, sie zu kodifizieren.
- (2)
- Mit dem Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrates EG-Türkei(5) wurde für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Türkei in die Union ein Präferenzverfahren eingeführt.
- (3)
- Im Fall der Erzeugnisse, bei denen das Unionsrecht die Einhaltung eines Einfuhrpreises vorschreibt, setzt die Anwendung der Präferenzregelung die Einhaltung dieses Preises voraus.
- (4)
- Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der vorliegenden Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates(6) ausgeübt werden —
HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
Stellungnahme vom 10. Dezember 2014 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
- (2)
Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 11. März 2015 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 20. April 2015.
- (3)
Verordnung (EG) Nr. 779/98 des Rates vom 7. April 1998 über die Einfuhr von Agrarerzeugnissen mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 4115/86 und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3010/95 (ABl. L 113 vom 15.4.1998, S. 1).
- (4)
Siehe Anhang I.
- (5)
Beschluss Nr. 1/98 des Assoziationsrats EG-Türkei vom 25. Februar 1998 über die Handelsregelung für Agrarerzeugnisse (ABl. L 86 vom 20.3.1998, S. 1).
- (6)
Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Festlegung der allgemeinen Regeln und Grundsätze, nach denen die Mitgliedstaaten die Wahrnehmung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission kontrollieren (ABl. L 55 vom 28.2.2011, S. 13).
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