Artikel 4 VO (EU) 2015/756

Die Verordnung (EG) Nr. 1506/98 wird aufgehoben.

Verweisungen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Verweisungen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

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