Artikel 22a VO (EU) 2015/757

Überprüfung

Die Kommission überprüft diese Verordnung spätestens bis 31. Dezember 2024, insbesondere unter Berücksichtigung der bei ihrer Durchführung gewonnenen weiteren Erfahrungen, unter anderem für die Zwecke der Einbeziehung von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von unter 5000, aber nicht unter 400, in den Anwendungsbereich dieser Verordnung, um diese Schiffe möglicherweise später in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/87/EG aufzunehmen oder andere Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen dieser Schiffe vorzuschlagen. Dieser Überprüfung wird erforderlichenfalls ein Gesetzgebungsvorschlag zur Änderung dieser Verordnung beigefügt.

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