Artikel 9 VO (EU) 2015/758

Durchführungsrechtsakte

Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, in denen die Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen bezüglich des auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systems und der auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systeme und Bauteile und selbständigen technischen Einheiten dafür, die für derartige Fahrzeuge nach Maßgabe des Artikels 5 Absatz 1 konstruiert und gebaut werden, festgelegt werden und die Folgendes betreffen:

a)
die Muster der Beschreibungsbögen, die der Hersteller für die Zwecke der EG-Typgenehmigung bereitstellen muss;
b)
die Muster der EG-Typgenehmigungsbögen;
c)
das/die Muster der EG-Typgenehmigungszeichen.

Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 10 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.

Die ersten entsprechenden Durchführungsrechtsakte werden bis zum 9. Juni 2016 erlassen.

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