ANHANG VO (EU) 2015/804
Warenbeschreibung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
---|---|---|
(1) | (2) | (3) |
Eine Spinnstoffware, die dazu bestimmt ist, eine Person im Sitzen mithilfe eines Hebezeugs anzuheben. Die Ware besteht aus einem im Großen und Ganzen rechteckigen Gewebe aus Spinnstoffen (Polyester). Eine der beiden kurzen Seiten des Rechtecks hat zwei klappenartige Verlängerungen, die als Sitzfläche dienen. Der übrige Stoff stützt den Rücken und die Seiten der Person. Einige Teile des Stoffs sind gepolstert (Einlagen aus Polypropylenschaum). An die Kanten des Stoffs sind mehrere Spinnstoffriemen angenäht, mit denen die Ware am Hebezeug befestigt und angehoben werden kann. (Siehe Abbildungen)(*) |
63079098 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 7 Buchstabe f zu Abschnitt XI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6307, 630790 und 63079098. Eine Einreihung in den KN-Code 84313100 als Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8428 bestimmt (Aufzüge, Hebevorrichtungen usw.), ist ausgeschlossen, da die Ware für die Funktion des Hebezeugs nicht unabdingbar ist (siehe Rechtssache C-152/10, Unomedical, ECLI:EU:C:2011:402, Randnrn. 29, 34 und 36). Außerdem sind Seilschlingen aus Position 8431 ausgeschlossen und in Abschnitt XI eingereiht (siehe auch Erläuterungen zu Position 8431 des Harmonisierten Systems, vierter Absatz Buchstabe b). Die Ware besteht hauptsächlich aus Spinnstoffen, und die verschiedenen Teile sind durch Nähen zusammengefügt. Die Ware ist daher in den KN-Code 63079098 als „andere konfektionierte Spinnstoffware” einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildungen dienen nur zur Information.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.