Präambel VO (EU) 2015/846

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates(1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Für Acetamiprid, Ethephon, Propamocarb und Pyraclostrobin wurden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (RHG) festgelegt. Für Clofentezin wurden in Anhang II und in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 RHG festgelegt. Für Ametoctradin, Amisulbrom, Bupirimat, Ethirimol, Fluopicolid, Imazapic und Tau-Fluvalinat wurden in Anhang III Teil A der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 RHG festgelegt.
(2)
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Acetamiprid für die Anwendung bei Bananen wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung des geltenden RHG gestellt.
(3)
Bezüglich Ametoctradin wurde ein solcher Antrag für Hopfen gestellt. Bezüglich Amisulbrom wurde ein solcher Antrag für Trauben gestellt. Bezüglich Bupirimat wurde ein solcher Antrag für Aprikosen, Pfirsiche, Erdbeeren, Trauben, Strauchbeerenobst, Kürbisgewächse, frische Kräuter und Artischocken gestellt. Bezüglich Clofentezin wurde ein solcher Antrag für Kirschen, Kürbisgewächse mit genießbarer Schale, Tomaten und Auberginen gestellt. Bezüglich Ethephon wurde ein solcher Antrag für Tafeltrauben gestellt. Bezüglich Fluopicolid wurde ein solcher Antrag für Chinakohl gestellt. Bezüglich Propamocarb wurde ein solcher Antrag für Frühlingszwiebeln und Chinakohl gestellt. Bezüglich Pyraclostrobin wurde ein solcher Antrag für Kohlrüben und Weiße Rüben gestellt. Bezüglich Tau-Fluvalinat wurde ein solcher Antrag für Kernobst, Aprikosen und Pfirsiche gestellt.
(4)
Ein Antrag gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wurde bezüglich der Anwendung von Imazapic bei Sojabohnen gestellt. Der Antragsteller macht geltend, dass die zulässigen Anwendungen dieses Stoffs bei dieser Kultur in Brasilien zu Rückständen führen, die den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegten RHG übersteigen, und dass der RHG erhöht werden sollte, um Handelshemmnisse bei der Einfuhr dieser Kultur zu vermeiden.
(5)
Diese Anträge wurden gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 von den betreffenden Mitgliedstaaten bewertet, und die Bewertungsberichte wurden an die Kommission weitergeleitet.
(6)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde” ) hat die Anträge und Bewertungsberichte geprüft, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für Verbraucher und gegebenenfalls für Tiere, und hat mit Gründen versehene Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen RHG(2) abgegeben. Diese Stellungnahmen wurden der Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
(7)
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass hinsichtlich der Anwendung von Bupirimat bei Gurken keine Änderung des geltenden RHG nötig ist. In Bezug auf die Anwendung von Bupirimat bei frischen Kräutern und Artischocken und die Anwendung von Clofentezin bei Kirschen, Tomaten, Auberginen und Zucchini reichten die vorgelegten Angaben nicht aus, um neue RHG festzulegen. Die geltenden RHG sollten daher beibehalten werden.
(8)
In Bezug auf Ethirimol, das Hauptabbauprodukt von Bupirimat, empfiehlt die Behörde, neue RHG für Aprikosen, Pfirsiche, Strauchbeerenobst und Kürbisgewächse mit ungenießbarer Schale festzulegen, um die Anwendungen von Bupirimat bei solchen Kulturen abzudecken.
(9)
In Bezug auf Ethephon empfiehlt die Behörde, für Tafeltrauben einen neuen RHG von 1,5 mg/kg festzulegen, der ermittelt wurde, indem der mit dem RHG-Rechner der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) berechnete Wert von 1 mg/kg aufgerundet wurde. Angesichts der von einigen Mitgliedstaaten geäußerten Bedenken sollte allerdings der RHG auf den nicht gerundeten Wert von 1 mg/kg festgelegt werden. Mit diesem Wert werden die geplanten Anwendungen bei Tafeltrauben angemessen abgedeckt.
(10)
Ausgehend von den mit Gründen versehenen Stellungnahmen der Behörde und unter Berücksichtigung der relevanten Faktoren erfüllen die entsprechenden Änderungen der RHG die Anforderungen des Artikels 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005.
(11)
Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.
(12)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1.

(2)

Die wissenschaftlichen Berichte der EFSA sind online abrufbar unter http://www.efsa.europa.eu:

Reasoned opinion on the modification of the existing MRL for acetamiprid in bananas. EFSA Journal 2014;12(9):3824 [20 S.]. doi:10.2903/j.efsa.2014.3824.

Reasoned opinion on the modification of the existing MRL for ametoctradin in hop. EFSA Journal 2014;12(10):3879 [17 S.]. doi:10.2903/j.efsa.2014.3879.

Conclusion on the peer review of the pesticide risk assessment of the active substance amisulbrom. EFSA Journal 2014;12(4):3237 [75 S.]. doi:10.2903/j.efsa.2014.3237.

Reasoned opinion on the modification of the existing MRLs for bupirimate in several crops. EFSA Journal 2014;12(7):3804 [35 S.]. doi:10.2903/j.efsa.2014.3804.

Reasoned opinion on the modification of the existing MRLs for clofentezine in cherries, cucurbits with edible peel, tomatoes and aubergines. EFSA Journal 2014;12(10):3860 [22 S.]. doi:10.2903/j.efsa.2014.3860.

Reasoned opinion on the modification of the existing MRLs for ethephon in table olive and table grape. EFSA Journal 2014;12(5):3698 [22 S.]. doi:10.2903/j.efsa.2014.3698.

Reasoned opinion on the modification of the existing MRL for fluopicolide in Chinese cabbage. EFSA Journal 2014;12(9):3822 [20 S.]. doi:10.2903/j.efsa.2014.3822.

Reasoned opinion on the setting of a new MRL for imazapic in genetically modified soya bean. EFSA Journal 2013;11(10):3426 [26 S.]. doi:10.2903/j.efsa.2013.3426.

Reasoned opinion on the modification of the existing MRL for fluopicolide in Chinese cabbage. EFSA Journal 2014;12(8):3811 [18 S.]. doi:10.2903/j.efsa.2014.3811.

Reasoned opinion on the modification of the existing MRLs for pyraclostrobin in swedes and turnips. EFSA Journal 2014;12(10):3872 [19 S.]. doi:10.2903/j.efsa.2014.3872.

Reasoned opinion on the modification of the existing MRLs for tau-fluvalinate in various crops. EFSA Journal 2014;12(1):3548 [49 S.]. doi:10.2903/j.efsa.2014.3548.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.