ANHANG VO (EU) 2015/864

Präambel

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission(1), insbesondere auf Artikel 74 Absatz 1 und Artikel 132,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission(2) werden die darin vorgesehenen Gebühren und Entgelte unter Berücksichtigung der Inflationsrate anhand des von Eurostat veröffentlichten Europäischen Verbraucherpreisindexes gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2494/95(3) jährlich überprüft.
(2)
Diese Gebühren sollten infolge dieser jährlichen Überprüfung, die 2014 durchgeführt wurde, im Einklang mit der von Eurostat für das Jahr 2013 veröffentlichten durchschnittlichen jährlichen Inflationsrate von 1,5 % angepasst werden.
(3)
Bei dieser Anpassung wird die Höhe der Gebühren und Entgelte so festgelegt, dass die mit ihnen erzielten Einnahmen zusammen mit anderen Einnahmequellen der Agentur nach Artikel 96 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Deckung der für die erbrachten Dienstleistungen angefallenen Kosten ausreichen.
(4)
Der Verwaltungsrat der Agentur sollte im Rahmen der ihm mit der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 übertragenen Befugnisse weiterhin die Anstrengungen überwachen, die von der Agentur unternommen werden, um im Sinne einer optimalen Relation zwischen den eingesetzten Mitteln und den erzielten Ergebnissen Effizienzsteigerungen zu erreichen. Die Kommission sollte die Stellungnahme des Verwaltungsrats bei der nächsten Überprüfung der Gebühren und Entgelte der Agentur berücksichtigen, die gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission erfolgt.
(5)
Die Verordnung (EG) Nr. 340/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.
(6)
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte diese Verordnung nicht für zulässige Einreichungen gelten, die am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängig sind.
(7)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des nach Artikel 133 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

ANHANG

ANHANG I

Gebühren für Registrierungen nach Artikel 6, 7 oder 11 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Standardgebühren

Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 1-10 t 1739 EUR 1304 EUR
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 10-100 t 4674 EUR 3506 EUR
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 100-1000 t 12501 EUR 9376 EUR
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich über 1000 t 33699 EUR 25274 EUR

Tabelle 2

Ermäßigte Gebühren für KMU

Mittleres Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Mittleres Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleines Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleines Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleinstunternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleinstunternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 1-10 t 1131 EUR 848 EUR 609 EUR 457 EUR 87 EUR 65 EUR
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 10-100 t 3038 EUR 2279 EUR 1636 EUR 1227 EUR 234 EUR 175 EUR
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich von 100-1000 t 8126 EUR 6094 EUR 4375 EUR 3282 EUR 625 EUR 469 EUR
Gebühr für Stoffe im Mengenbereich über 1000 t 21904 EUR 16428 EUR 11795 EUR 8846 EUR 1685 EUR 1264 EUR

ANHANG II

Gebühren für Registrierungen nach Artikel 17 Absatz 2, Artikel 18 Absätze 2 und 3 oder Artikel 19 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Standardgebühren

Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Gebühr 1739 EUR 1304 EUR

Tabelle 2

Ermäßigte Gebühren für KMU

Mittleres Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Mittleres Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleines Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleines Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleinstunternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleinstunternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Gebühr 1131 EUR 848 EUR 609 EUR 457 EUR 87 EUR 65 EUR

ANHANG III

Gebühren für die Aktualisierung von Registrierungen nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Standardgebühren für die Aktualisierung des Mengenbereichs

Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 10-100 t 2935 EUR 2201 EUR
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 100-1000 t 10762 EUR 8071 EUR
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich über 1000 t 31960 EUR 23970 EUR
Vom Mengenbereich 10-100 t zum Mengenbereich 100-1000 t 7827 EUR 5870 EUR
Vom Mengenbereich 10-100 t zum Mengenbereich über 1000 t 29025 EUR 21768 EUR
Von Mengenbereich 100-1000 t zum Mengenbereich über 1000 t 21198 EUR 15898 EUR

Tabelle 2

Ermäßigte Gebühren für KMU für die Aktualisierung des Mengenbereichs

Mittleres Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Mittleres Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleines Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleines Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleinstunternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleinstunternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 10-100 t 1908 EUR 1431 EUR 1027 EUR 770 EUR 147 EUR 110 EUR
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich 100-1000 t 6995 EUR 5246 EUR 3767 EUR 2825 EUR 538 EUR 404 EUR
Vom Mengenbereich 1-10 t zum Mengenbereich über 1000 t 20774 EUR 15580 EUR 11186 EUR 8389 EUR 1598 EUR 1198 EUR
Vom Mengenbereich 10-100 t zum Mengenbereich 100-1000 t 5087 EUR 3816 EUR 2739 EUR 2055 EUR 391 EUR 294 EUR
Vom Mengenbereich 10-100 t zum Mengenbereich über 1000 t 18866 EUR 14150 EUR 10159 EUR 7619 EUR 1451 EUR 1088 EUR
Vom Mengenbereich 100-1000 t zum Mengenbereich über 1000 t 13779 EUR 10334 EUR 7419 EUR 5564 EUR 1060 EUR 795 EUR

Tabelle 3

Gebühren für sonstige Aktualisierungen

Art der Aktualisierung
Änderung der Identität des Registranten durch Wechsel der Rechtspersönlichkeit 1631 EUR
Art der Aktualisierung Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Änderung der Bedingungen für den Zugang zu in der Einreichung enthaltenen Informationen: Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen 4892 EUR 3669 EUR
Entsprechender Mengenbereich 1631 EUR 1223 EUR
Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung 4892 EUR 3669 EUR
Informationen des Sicherheitsdatenblattes 3261 EUR 2446 EUR
Handelsbezeichnung des Stoffes 1631 EUR 1223 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1631 EUR 1223 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden 1631 EUR 1223 EUR

Tabelle 4

Ermäßigte Gebühren für KMU für sonstige Aktualisierungen

Art der Aktualisierung Mittleres Unternehmen Kleines Unternehmen Kleinstunternehmen
Änderung der Identität des Registranten durch Wechsel der Rechtspersönlichkeit 1060 EUR 571 EUR 82 EUR
Art der Aktualisierung

Mittleres Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Mittleres Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleines Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleines Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleinstunternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleinstunternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Änderung der Bedingungen für den Zugang zu in der Einreichung enthaltenen Informationen: Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen 3180 EUR 2385 EUR 1712 EUR 1284 EUR 245 EUR 183 EUR
Entsprechender Mengenbereich 1060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR
Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung 3180 EUR 2385 EUR 1712 EUR 1284 EUR 245 EUR 183 EUR
Informationen des Sicherheitsdatenblattes 2120 EUR 1590 EUR 1141 EUR 856 EUR 163 EUR 122 EUR
Handelsbezeichnung des Stoffes 1060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden 1060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR

ANHANG IV

Gebühren für Anträge nach Artikel 10 Buchstabe a Ziffer xi der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Standardgebühren

Angaben, für die eine vertrauliche Behandlung beantragt wird Einzeleinreichung Gemeinsame Einreichung
Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen 4892 EUR 3669 EUR
Entsprechender Mengenbereich 1631 EUR 1223 EUR
Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung 4892 EUR 3669 EUR
Informationen des Sicherheitsdatenblattes 3261 EUR 2446 EUR
Handelsbezeichnung des Stoffes 1631 EUR 1223 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1631 EUR 1223 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden 1631 EUR 1223 EUR

Tabelle 2

Ermäßigte Gebühren für KMU

Angaben, für die eine vertrauliche Behandlung beantragt wird

Mittleres Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Mittleres Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleines Unternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleines Unternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Kleinstunternehmen

(Einzeleinreichung)

Kleinstunternehmen

(Gemeinsame Einreichung)

Reinheitsgrad und/oder Identität von Verunreinigungen oder Zusätzen 3180 EUR 2385 EUR 1712 EUR 1284 EUR 245 EUR 183 EUR
Entsprechender Mengenbereich 1060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR
Einfache oder qualifizierte Studienzusammenfassung 3180 EUR 2385 EUR 1712 EUR 1284 EUR 245 EUR 183 EUR
Informationen des Sicherheitsdatenblattes 2120 EUR 1590 EUR 1141 EUR 856 EUR 163 EUR 122 EUR
Handelsbezeichnung des Stoffes 1060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Nicht-Phase-in-Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 1060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR
IUPAC-Bezeichnung für Stoffe gemäß Artikel 119 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, die als Zwischenprodukte, in der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung oder in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung verwendet werden 1060 EUR 795 EUR 571 EUR 428 EUR 82 EUR 61 EUR

ANHANG V

Gebühren und Entgelte für PPORD-Mitteilungen nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Gebühren für PPORD-Mitteilungen

Standardgebühr 544 EUR
Ermäßigte Gebühr für mittlere Unternehmen 353 EUR
Ermäßigte Gebühr für kleine Unternehmen 190 EUR
Ermäßigte Gebühr für Kleinstunternehmen 27 EUR

Tabelle 2

Entgelte für die Verlängerung einer PPORD-Ausnahme

Standardentgelt 1087 EUR
Ermäßigtes Entgelt für mittlere Unternehmen 707 EUR
Ermäßigtes Entgelt für kleine Unternehmen 380 EUR
Ermäßigtes Entgelt für Kleinstunternehmen 54 EUR

ANHANG VI

Gebühren für Zulassungsanträge nach Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Tabelle 1

Standardgebühren

Grundgebühr 54100 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 10820 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 10820 EUR
Zusatzgebühr pro Antragsteller Zusätzlicher Antragsteller ist kein KMU: 40575 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen: 30431 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 18259 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 4058 EUR

Tabelle 2

Ermäßigte Gebühren für mittlere Unternehmen

Grundgebühr 40575 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 8115 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 8115 EUR
Zusatzgebühr pro Antragsteller Zusätzlicher Antragsteller ist ein mittleres Unternehmen: 30431 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 18259 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 4058 EUR

Tabelle 3

Ermäßigte Gebühren für kleine Unternehmen

Grundgebühr 24345 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 4869 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 4869 EUR
Zusatzgebühr pro Antragsteller Zusätzlicher Antragsteller ist ein kleines Unternehmen: 18259 EUR
Zusätzlicher Antragsteller ist ein Kleinstunternehmen: 4058 EUR

Tabelle 4

Ermäßigte Gebühren für Kleinstunternehmen

Grundgebühr 5410 EUR
Zusatzgebühr pro Stoff 1082 EUR
Zusatzgebühr pro Verwendung 1082 EUR
Zusatzgebühr pro Antragsteller Zusätzlicher Antragsteller: 4057 EUR

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