Präambel VO (EU) 2015/878

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,

gestützt auf den Beschluss 2014/932/GASP des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen(1),

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit dem Beschluss 2014/932/GASP wird die Resolution 2140 (2014) des VN-Sicherheitsrats vom 26. Februar 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen umgesetzt, und für bestimmte Personen, die von dem nach Nummer 19 der Resolution 2140 (2014) eingesetzten Ausschuss benannt wurden, werden Reisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen vorgesehen.
(2)
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 des Rates(2) wird der Beschluss 2014/932/GASP umgesetzt.
(3)
Am 14. April 2015 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 2216 (2015) verabschiedet, mit der der Geltungsbereich der Benennungskriterien ausgeweitet und ein Embargo für die Lieferung von Waffen gegen bestimmte Personen und Einrichtungen und diejenigen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung in Jemen tätig sind, verhängt wurde. Mit dem Beschluss (GASP) 2015/882 des Rates(3) zur Änderung des Beschlusses 2014/932/GASP hat der Rat den Geltungsbereich der Benennungskriterien entsprechend ausgeweitet.
(4)
Da einige dieser Maßnahmen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union fallen, ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
(5)
Die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 sollte daher entsprechend aktualisiert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 147.

(2)

Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen (ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 60).

(3)

Beschluss (GASP) 2015/882 des Rates vom 8. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen (siehe Seite 11 dieses Amtsblatts).

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