Präambel VO (EU) 2015/879

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 des Rates vom 18. Dezember 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen(1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Am 18. Dezember 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 angenommen.
(2)
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 14. April 2015 die Resolution 2216 (2015) angenommen, in der unter anderem zwei weitere Personen benannt werden, die restriktiven Maßnahmen unterliegen sollen.
(3)
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1352/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 365 vom 19.12.2014, S. 60.

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