Artikel 4 VO (EU) 2015/949

Amtliche Kontrollen

Gemäß Artikel 16 Absatz 2 und Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wird die Häufigkeit der Warenuntersuchungen durch die Mitgliedstaaten bei Sendungen der in Artikel 1 genannten und nach Artikel 2 vorgestellten Erzeugnisse auf den in Anhang I genannten Höchstsatz der Anzahl der vorgestellten Sendungen verringert.

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