Artikel 36 VO (EU) 2016/1011

Register der Administratoren und Referenzwerte

(1) Die ESMA erstellt und führt ein öffentliches Register mit den folgenden Angaben:

a)
die Identität einschließlich, soweit verfügbar, der Rechtsträgerkennung (LEI) der gemäß Artikel 34 zugelassenen oder registrierten Administratoren sowie die für deren Aufsicht jeweils zuständigen Behörden;
b)
die Identität einschließlich, soweit verfügbar, der LEI der Administratoren, die die in Artikel 30 Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, die in Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe c genannte Liste der Referenzwerte einschließlich, soweit verfügbar, ihrer internationalen Wertpapier-Identifikationsnummern (ISIN) sowie die für deren Aufsicht jeweils zuständigen Behörden eines Drittstaats;
c)
die Identität einschließlich, soweit verfügbar, der LEI der Administratoren, die gemäß Artikel 32 die Anerkennung erlangt haben, die Liste der von diesen Administratoren bereitgestellten Referenzwerte, die in der Union verwendet werden dürfen, einschließlich, soweit verfügbar, ihrer ISIN sowie gegebenenfalls die für deren Aufsicht jeweils zuständigen Behörden eines Drittstaats;
d)
die Referenzwerte, die gemäß dem in Artikel 33 festgelegten Verfahren übernommen werden, einschließlich, soweit verfügbar, ihrer ISIN, die Identität ihrer Administratoren sowie die Identität einschließlich, soweit verfügbar, der LEI der übernehmenden Administratoren;
e)
die Referenzwerte einschließlich, soweit verfügbar, ihrer ISIN, die Gegenstand einer von der ESMA oder einer zuständigen Behörde gemäß Artikel 24 Absatz 2 veröffentlichten Bekanntmachung sind, samt zugehöriger Hyperlinks;
f)
die Referenzwerte einschließlich, soweit verfügbar, ihrer ISIN, die Gegenstand von Einstufungen zuständiger Behörden sind und die der ESMA gemäß Artikel 24 Absatz 3 oder Absatz 7 zur Kenntnis gebracht wurden, samt zugehöriger Hyperlinks;
g)
die Referenzwerte einschließlich, soweit verfügbar, ihrer ISIN, die Gegenstand von Einstufungen der ESMA sind, samt zugehöriger Hyperlinks;
h)
die Referenzwerte einschließlich, soweit verfügbar, ihrer ISIN, die Gegenstand öffentlicher Bekanntmachungen sind, welche von der ESMA und zuständigen Behörden gemäß Artikel 24a Absatz 6 herausgegeben wurden, samt zugehöriger Hyperlinks;
i)
die Liste der EU-Referenzwerte für den klimabedingten Wandel und der Paris-abgestimmten EU-Referenzwerte einschließlich, sofern verfügbar, ihrer ISIN, die in der Union verwendet werden können;
j)
die Liste der kritischen Referenzwerte einschließlich, soweit verfügbar, ihrer ISIN;
k)
die Liste der Rohstoff-Referenzwerte, die Anhang II unterliegen und in der Union verwendet werden können, einschließlich, soweit verfügbar, ihrer ISIN.

(2) Das in Absatz 1 genannte Register ist auf der Website der ESMA frei zugänglich und wird gegebenenfalls umgehend aktualisiert.

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