ANHANG VO (EU) 2016/1013

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wird wie folgt geändert:

1.
Der Einführungstext zu Tabelle 2 erhält folgende Fassung:

Periodizität: vierteljährlich

Erster Berichtszeitraum: 1. Vierteljahr 2014

Frist: T+85 von 2014 bis 2016; T+82 ab 2017(1)

2.
In Tabelle 2 Teil E „Außenvermögensstatus” , erhält der Eintrag „Finanzderivate (ohne Währungsreserven) und Mitarbeiteraktienoptionen” folgende Fassung:

Finanzderivate (ohne Währungsreserven) und Mitarbeiteraktienoptionen

Nach gebietsansässigem Sektor (Sektor 2)

Geo 2 (1) Geo 2 (1) Geo 2 (1)

3.
Die Tabelle 4.1 wird wie folgt geändert:

a)
Der Eintrag „Direktinvestitionen im Ausland — Transaktionen” erhält folgende Fassung:

Direktinvestitionen im Ausland — Transaktionen Geo 6 Geo 6 (*) Geo 6 (*)

b)
Der Eintrag „Direktinvestitionen im Inland — Transaktionen” erhält folgende Fassung:

Direktinvestitionen im Inland — Transaktionen Geo 6 Geo 6 (*) Geo 6 (*)

c)
Folgende Endnote wird angefügt:

(*)
Geo 6: Geo 6 fettgedruckt, ab dem Berichtsjahr 2015 obligatorisch.

4.
Die Tabelle 4.2 wird wie folgt geändert:

a)
Der Eintrag „Direktinvestitionen im Ausland — Erträge” erhält folgende Fassung:

Direktinvestitionen im Ausland — Erträge Geo 6 Geo 6 (*) Geo 6 (*)

b)
Der Eintrag „Direktinvestitionen im Inland — Erträge” erhält folgende Fassung:

Direktinvestitionen im Inland — Erträge Geo 6 Geo 6 (*) Geo 6 (*)

c)
Folgende Endnote wird angefügt:

(*)
Geo 6: Geo 6 fettgedruckt, ab dem Berichtsjahr 2015 obligatorisch.

5.
Die Tabelle 5.1 wird wie folgt geändert:

a)
Der Eintrag „Direktinvestitionen im Ausland” erhält folgende Fassung:

Direktinvestitionen im Ausland — Investitionen Geo 6 Geo 6 (*) Geo 6 (*)

b)
Der Eintrag „Direktinvestitionen im Inland” erhält folgende Fassung:

Direktinvestitionen im Inland — Investitionen Geo 6 Geo 6 (*) Geo 6 (*)

c)
Folgende Endnote wird angefügt:

(*)
Geo 6: Geo 6 fettgedruckt, ab dem Berichtsjahr 2015 obligatorisch.

Fußnote(n):

(1)

Der Übergang auf T+82 ist nicht obligatorisch für Mitgliedstaaten, die nicht der Währungsunion angehören.

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