Artikel 27 VO (EU) 2016/1075
Bewertung der Durchführbarkeit: Struktur und Tätigkeiten
Die Abwicklungsbehörden prüfen bei der Beurteilung potenzieller Hindernisse für die Abwicklung im Zusammenhang mit Struktur und Tätigkeiten des Instituts oder der Gruppe mindestens folgende Aspekte:
- (1)
- die unter den Nummern 1 bis 7, 16, 18 und 19 von Abschnitt C des Anhangs der Richtlinie 2014/59/EU aufgeführten Aspekte;
- (2)
- Abhängigkeiten wesentlicher Unternehmen und Kerngeschäftsbereiche von Funktionen, Beschäftigten oder anderen kritischen gemeinsamen Diensten in den Bereichen Infrastruktur, IT, Liquiditätsmanagement oder Finanzierung;
- (3)
- Vereinbarkeit der Regelungen für die Unternehmensführung, Kontrolle und Risikomanagement mit geplanten Änderungen der Struktur des Instituts oder der Gruppe;
- (4)
- Vereinbarkeit der Rechts- und Franchisestruktur des Instituts oder der Gruppe mit geplanten Änderungen der unternehmerischen Struktur des Instituts oder der Gruppe;
- (5)
- Verfügbarkeit geeigneter für die Abwicklungsstrategie erforderlicher Abwicklungsinstrumente in Bezug auf jede juristische Person.
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