Artikel 12 VO (EU) 2016/1139

Logbücher

Abweichend von Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 führen die Kapitäne von Fischereifahrzeugen der Union mit einer Länge über alles von acht Metern oder mehr, die gezielten Fischfang auf Dorsch betreiben, ein Fischereilogbuch über ihre Tätigkeit gemäß Artikel 14 der genannten Verordnung.

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