Artikel 23 VO (EU) 2016/1149

Prioritätskriterien

Die Mitgliedstaaten können Prioritätskriterien festlegen, die sie in ihr Stützungsprogramm aufnehmen. Solche Prioritätskriterien basieren auf der spezifischen Strategie und den Zielen des Stützungsprogramms und sind objektiv und nicht diskriminierend.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.