Präambel VO (EU) 2016/1226

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 86,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
In der Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission(2) sind die physikalischen, chemischen und organoleptischen Eigenschaften von Olivenölen und Oliventresterölen sowie Verfahren zur Beurteilung dieser Eigenschaften festgelegt. Diese Verfahren sowie die Grenzwerte für die Merkmale von Ölen werden im Einklang mit den Arbeiten im Rahmen des Internationalen Olivenölrats regelmäßig aktualisiert, um den wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
(2)
Am 26. November 2015 hat der Internationale Olivenölrat ein neues Verfahren zur organoleptischen Bewertung nativer Olivenöle angenommen, wodurch die fakultative Terminologie für die Etikettierung geändert wurde.
(3)
Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 enthält die fakultativen vorbehaltenen Angaben.
(4)
Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.

(2)

Verordnung (EWG) Nr. 2568/91 der Kommission vom 11. Juli 1991 über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung (ABl. L 248 vom 5.9.1991, S. 1).

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