Artikel 11 VO (EU) 2016/1238
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Oktober 2016. Was jedoch die Interventionsankäufe betrifft, so gilt Anhang I Teil II ab dem 1. Juli 2017.
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