Artikel 38 VO (EU) 2016/1388
Konformitätstest zum Informationsaustausch mit Verteilernetzanlagen mit Übertragungsnetzanschluss
1. Hinsichtlich des periodisch oder in Echtzeit erfolgenden Informationsaustauschs zwischen dem relevanten ÜNB und dem Betreiber des Verteilernetzes mit Übertragungsnetzanschluss wird nachgewiesen, dass die Verteilernetzanlage mit Übertragungsnetzanschluss technisch in der Lage ist, die gemäß Artikel 18 Absatz 3 festgelegten Standards für den Informationsaustausch einzuhalten.
2. Betriebsmittelbescheinigungen können Teile der in Absatz 1 genannten Tests ersetzen, sofern sie dem relevanten ÜNB vorgelegt werden.
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