ANHANG II VO (EU) 2016/1388

Spannungsbereiche und Zeiträume gemäß Artikel 13 Absatz 1

Synchrongebiet Spannungsbereich Zeitraum für den Betrieb
Kontinentaleuropa 0,90 pu — 1,118 pu Unbegrenzt
1,118 pu — 1,15 pu Von jedem ÜNB festzulegen, jedoch mindestens 20 Minuten und höchstens 60 Minuten
Nordeuropa 0,90 pu — 1,05 pu Unbegrenzt
1,05 pu — 1,10 pu 60 Minuten
Großbritannien 0,90 pu — 1,10 pu Unbegrenzt
Irland und Nordirland 0,90 pu — 1,118 pu Unbegrenzt
Baltische Staaten 0,90 pu — 1,118 pu Unbegrenzt
1,118 pu — 1,15 pu 20 Minuten
Mindestzeiträume, in denen eine Verbrauchsanlage mit Übertragungsnetzanschluss, eine Verteilernetzanlage mit Übertragungsnetzanschluss oder ein Verteilernetz mit Übertragungsnetzanschluss in der Lage sein muss, den Betrieb in verschiedenen, vom Referenzwert 1 pu abweichenden Spannungsbereichen am Netzanschlusspunkt ohne Trennung vom Netz aufrechtzuerhalten, wenn die Basisspannung für die Per-Unit-Werte zwischen 110 kV (einschließlich) und 300 kV (ausschließlich) liegt.
SynchrongebietSpannungsbereichZeitraum für den Betrieb
Kontinentaleuropa0,90 pu — 1,05 puUnbegrenzt
1,05 pu — 1,10 puVon jedem ÜNB festzulegen, jedoch mindestens 20 Minuten und höchstens 60 Minuten
Nordeuropa0,90 pu — 1,05 puUnbegrenzt
1,05 pu — 1,10 puVon jedem ÜNB festzulegen, jedoch höchstens 60 Minuten
Großbritannien0,90 pu — 1,05 puUnbegrenzt
1,05 pu — 1,10 pu15 Minuten
Irland und Nordirland0,90 pu — 1,05 puUnbegrenzt
Baltische Staaten0,90 pu — 1,097 puUnbegrenzt
1,097 pu — 1,15 pu20 Minuten
Mindestzeiträume, in denen eine Verbrauchsanlage mit Übertragungsnetzanschluss, eine Verteilernetzanlage mit Übertragungsnetzanschluss oder ein Verteilernetz mit Übertragungsnetzanschluss in der Lage sein muss, den Betrieb in verschiedenen, vom Referenzwert 1 pu abweichenden Spannungsbereichen am Netzanschlusspunkt ohne Trennung vom Netz aufrechtzuerhalten, wenn die Basisspannung für die Per-Unit-Werte zwischen 300 kV und 400 kV (einschließlich) liegt.

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