Artikel 2 VO (EU) 2016/1396
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die in Nummer 6 des Anhangs der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Änderungen von Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 gelten ab dem 1. Juli 2017.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.