Artikel 4 VO (EU) 2016/1400

Bewertung der Existenzfähigkeit

1. Der Reorganisationsplan enthält ausreichende Angaben, um der Abwicklungsbehörde und der zuständigen Behörde die Bewertung der Durchführbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen zu ermöglichen. Der Reorganisationsplan umfasst mindestens folgende Angaben:

a)
die dem Basisszenario zugrunde liegenden Annahmen bezüglich der erwarteten makroökonomischen Entwicklungen und Marktentwicklungen, verglichen mit angemessenen sektorweiten Referenzwerten;
b)
eine knappe Erläuterung alternativer Reorganisationsstrategien oder -maßnahmen sowie eine Begründung, weshalb die im Reorganisationsplan vorgesehenen Maßnahmen zur Wiederherstellung der langfristigen Existenzfähigkeit des Instituts oder Unternehmens im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b, c und d der Richtlinie 2014/59/EU ausgewählt wurden und in welcher Weise sie den Abwicklungszielen und -grundsätzen Rechnung tragen.

2. Der Reorganisationsplan enthält die erforderlichen Angaben, um der Abwicklungsbehörde oder der zuständigen Behörde eine eingehende Analyse der Auswirkungen der Reorganisation auf die kritischen Funktionen des Instituts oder Unternehmens im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b, c oder d der Richtlinie 2014/59/EU sowie auf die Finanzstabilität zu ermöglichen.

3. Der Reorganisationsplan umfasst eine Analyse wesentlicher alternativer Annahmen für sowohl Best-Case- als auch Worst-Case-Szenarien. Die Wiederherstellung der langfristigen Existenzfähigkeit muss mit allen Szenarien möglich sein, wobei der Reorganisationszeitraum, die Maßnahmen und die Finanzergebnisse gegebenenfalls unterschiedlich sein können.

4. Im Hinblick auf die Best-Case- und Worst-Case-Szenarien nach Absatz 3 enthält der Reorganisationsplan eine Zusammenfassung der wichtigsten Daten, die in die Entwicklung jedes Szenarios eingeflossen sind, sowie die Ergebnisse des Instituts oder Unternehmens im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b, c oder d der Richtlinie 2014/59/EU für jedes Szenario. Die Zusammenfassung umfasst insbesondere:

a)
die zugrunde liegenden Annahmen, wie die wichtigsten makroökonomischen Größen;
b)
die projizierten Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen;
c)
die wichtigsten Finanzkennzahlen auf Gruppen- Unternehmens- und Geschäftsbereichsebene.

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