ANHANG VO (EU) 2016/1413
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 erhalten die Einträge für die Lebensmittelkategorien „Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung” folgende Fassung:
Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie | Angabe | Bedingungen für die Verwendung der Angabe | Bedingungen und/oder Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Lebensmittels und/oder zusätzliche Erklärungen oder Warnungen | Nummer im EFSA Journal | Nummer des Eintrags in der konsolidierten Liste, die der EFSA zur Bewertung vorgelegt wurde | ||||||||||||||||||
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Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung | Das Ersetzen von einer der täglichen Mahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung durch einen solchen Mahlzeitersatz trägt dazu bei, das Gewicht nach Gewichtsabnahme zu halten |
Damit die Angabe zulässig ist, sollte das Lebensmittel folgenden Anforderungen entsprechen:
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Damit die Angabe zulässig ist, müssen die Verbraucher über die Bedeutung einer ausreichenden täglichen Flüssigkeitsaufnahme aufgeklärt und auf die Tatsache hingewiesen werden, dass die Erzeugnisse ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung verwendet werden, zu der notwendigerweise auch andere Lebensmittel gehören. Um die angegebene Wirkung zu erzielen, sollte täglich eine Hauptmahlzeit durch einen Mahlzeitersatz ersetzt werden. |
2010; 8(2):1466 2015; 13(11):4287 |
1418 | ||||||||||||||||||
Mahlzeitersatz für eine gewichtskontrollierende Ernährung | Das Ersetzen von zwei der täglichen Hauptmahlzeiten im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung durch einen solchen Mahlzeitersatz trägt zu Gewichtsabnahme bei |
Damit die Angabe zulässig ist, sollte das Lebensmittel folgenden Anforderungen entsprechen:
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Damit die Angabe zulässig ist, müssen die Verbraucher über die Bedeutung einer ausreichenden täglichen Flüssigkeitsaufnahme aufgeklärt und auf die Tatsache hingewiesen werden, dass die Erzeugnisse ihren Zweck nur erfüllen, wenn sie im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung verwendet werden, zu der notwendigerweise auch andere Lebensmittel gehören. Um die angegebene Wirkung zu erzielen, sollten täglich zwei Hauptmahlzeiten durch je einen Mahlzeitersatz ersetzt werden. |
2010; 8(2):1466 2015; 13(11):4287 |
1417 |
Fußnote(n):
- (*)
Vom 21. Juli 2016 bis zum 14. September 2019 darf der Energiegehalt der Lebensmittel nicht weniger als 200 kcal (840 kJ) und nicht mehr als 400 kcal (1680 kJ) betragen.
- (**)
Vom 21. Juli 2016 bis zum 14. September 2019 muss das Lebensmittel je Mahlzeit mindestens 30 % der Mengen an Vitaminen und Mineralstoffen enthalten, die in der nachstehenden Tabelle angegeben sind:
Vitamin A (μg Retinol-Äquivalent) 700 Vitamin D (μg) 5 Vitamine E (mg) 10 Vitamin C (mg) 45 Thiamin (mg) 1,1 Riboflavin (mg) 1,6 Niacin (mg Nicotinsäureamid-Äquivalent) 18 Vitamin B6 (mg) 1,5 Folat (μg) 200 Vitamin B12 (μg) 1,4 Biotin (μg) 15 Pantothensäure (mg) 3 Calcium (mg) 700 Phosphor (mg) 550 Eisen (mg) 16 Zink (mg) 9,5 Kupfer (mg) 1,1 Jod (μg) 130 Selen (μg) 55 Natrium (mg) 575 Magnesium (mg) 150 Mangan (mg) 1 Vom 21. Juli 2016 bis zum 14. September 2019 muss die Kaliummenge in einem Lebensmittel je Mahlzeit mindestens 500 mg betragen.
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