ANHANG VO (EU) 2016/1444

In Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 wird an der alphabetisch richtigen Stelle ein Eintrag für den folgenden Stoff eingefügt:

Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e) Markerrückstand Tierart(en) Rückstandshöchstmenge(n) Zielgewebe Sonstige Vorschriften (gemäß Artikel 14 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009) Therapeutische Einstufung
Hydrocortisonaceponat Summe aus Hydrocortison und seinen Estern nach alkalischer Hydrolyse, ausgedrückt als Hydrocortison Alle Wiederkäuer, Equiden 10 μg/kg Milch Nur zur intramammären Anwendung Kortikosteroide
NICHT ZUTREFFEND Alle Wiederkäuer, Equiden Für alle Gewebe außer Milch keine Rückstandshöchstmenge(n) erforderlich NICHT ZUTREFFEND

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.