Artikel 26 VO (EU) 2016/1447
Wiederkehr der Wirkleistungsabgabe nach einem Fehler
Der relevante ÜNB legt die Höhe und das Zeitprofil für die Wiederkehr der Wirkleistungsabgabe fest, denen das HGÜ-System gemäß Artikel 25 entsprechen muss.
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