Artikel 42 VO (EU) 2016/1447

Netzmerkmale

Hinsichtlich der Netzmerkmale gelten für nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung folgende Bestimmungen:

a)
Jeder relevante Netzbetreiber legt die Methode sowie die vor und nach einem Fehler herrschenden Bedingungen für die Berechnung der minimalen und maximalen Kurzschlussleistung an dem HGÜ-Netzverknüpfungspunkt fest und veröffentlicht sie;
b)
die nichtsynchrone Stromerzeugungsanlage mit Gleichstromanbindung muss in dem vom relevanten ÜNB für die minimale und maximale Kurzschlussleistung und die Netzmerkmale an dem HGÜ-Netzverknüpfungspunkt festgelegten Bereich stabil betrieben werden können;
c)
jeder relevante Netzbetreiber und jeder Eigentümer eines HGÜ-Systems legt den Eigentümern von nichtsynchronen Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung Netzäquivalente für das System vor, die ihnen die Auslegung ihrer Systeme hinsichtlich der Oberschwingungen ermöglichen.

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