ANHANG II VO (EU) 2016/1447

Anforderungen an den frequenzabhängigen Modus, den beschränkt frequenzabhängigen Modus (Überfrequenz) und den beschränkt frequenzabhängigen Modus (Unterfrequenz)

A.
Frequenzabhängiger Modus

1.
Beim Betrieb im frequenzabhängigen Modus (FSM)

a)
muss das HGÜ-System in der Lage sein, auf Frequenzabweichungen in jedem angeschlossenen Drehstromnetz zu reagieren, indem es die Wirkleistungsübertragung gemäß Abbildung 1 anpasst, wobei die von jedem ÜNB gemäß Tabelle 2 festgelegten Parameter einzuhalten sind. Die festgelegten Werte sind der Regulierungsbehörde mitzuteilen. Die Modalitäten dieser Mitteilung werden nach dem geltenden nationalen Regulierungsrahmen festgelegt;
b)
wird die frequenzabhängige Anpassung der Wirkleistungsübertragung (in beiden Richtungen) durch die minimale HGÜ-Wirkleistungskapazität und die maximale HGÜ-Wirkleistungskapazität des HGÜ-Systems begrenzt.

Abbildung 1: Fähigkeit eines HGÜ-Systems zur frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsübertragung im FSM (im Beispiel ohne Totband und Unempfindlichkeit und bei positivem Wirkleistungssollwert (Importmodus)). ΔΡ ist die Änderung der Wirkleistungsabgabe des HGÜ-Systems. fn ist die Zielfrequenz des Drehstromnetzes, für das der FSM-Beitrag erfolgt, und Δf ist die Frequenzabweichung des Drehstromnetzes, für das der FSM-Beitrag erfolgt.

Parameter Bereiche
Totband der frequenzabhängigen Reaktion 0 – ±500 mHz
Statik s1 (Aufwärtsregelung) Mindestens 0,1 %
Statik s2 (Abwärtsregelung) Mindestens 0,1 %
Unempfindlichkeit der frequenzabhängigen Reaktion max. 30 mHz

Tabelle 2: Parameter für die frequenzabhängige Wirkleistungsanpassung im FSM

c)
das HGÜ-System muss in der Lage sein, nach einer entsprechenden Anweisung des relevanten ÜNB die Statikwerte für die Aufwärts- und Abwärtsregelung, das Totband der frequenzabhängigen Reaktion und den Betriebsbereich innerhalb des für den FSM zur Verfügung stehenden Wirkleistungsbereichs anzupassen, der in Abbildung 1 dargestellt ist und dessen allgemeinere Grenzen gemäß den Buchstaben a und b festgelegt werden. Diese Werte sind der Regulierungsbehörde mitzuteilen. Die Modalitäten dieser Mitteilung werden nach dem geltenden nationalen Regulierungsrahmen festgelegt;
d)
bei einem Frequenzsprung muss das HGÜ-System in der Lage sein, die Wirkleistungsübertragung entsprechend Abbildung 1 frequenzabhängig anzupassen, wobei die Anpassung

i)
so schnell erfolgen muss, wie dies aufgrund der inhärenten technischen Eigenschaften möglich ist, und
ii)
auf oder oberhalb der durchgehenden Linie in Abbildung 2 erfolgen muss, wobei die von jedem relevanten ÜNB gemäß Tabelle 3 festgelegten Parameter einzuhalten sind:

Das HGÜ-System muss in der Lage sein, die Änderung der Wirkleistungsabgabe ΔΡ innerhalb der Zeiträume t1 und t2 gemäß Tabelle 3 bis zum Grenzwert des vom relevanten ÜNB festgelegten Wirkleistungsbereichs durchzuführen, wobei t1 die anfängliche Verzögerung und t2 den Zeitraum für die vollständige Aktivierung angibt. Die Werte von t1 und t2 werden vom relevanten ÜNB festgelegt und sind der Regulierungsbehörde mitzuteilen. Die Modalitäten dieser Mitteilung werden nach dem geltenden nationalen Regulierungsrahmen festgelegt;

beträgt die anfängliche Verzögerung bei der Aktivierung mehr als 0,5 Sekunden, muss der Eigentümer des HGÜ-Systems dies gegenüber dem relevanten ÜNB angemessen begründen.

Abbildung 2: Fähigkeit eines HGÜ-Systems zur frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsübertragung. ΔΡ ist die durch den Frequenzsprung ausgelöste Änderung der Wirkleistungsübertragung.

Parameter Zeit
Maximal zulässige anfängliche Verzögerung t1 0,5 Sekunden
Maximal zulässige Zeit bis zur vollständigen Aktivierung t2, soweit der relevante ÜNB keine längeren Aktivierungszeiträume festlegt 30 Sekunden

Tabelle 3: Parameter für die vollständige Aktivierung der frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsübertragung aufgrund eines Frequenzsprungs.

e)
HGÜ-Systeme, die verschiedene Regelzonen oder Synchrongebiete miteinander verbinden, müssen in der Lage sein, die vollständige frequenzabhängige Anpassung der Wirkleistungsübertragung im frequenzabhängigen Modus zu jeder Zeit und für einen kontinuierlichen Zeitraum vorzunehmen.
f)
Während der Dauer einer Frequenzabweichung darf die Wirkleistungsregelung die frequenzabhängige Anpassung der Wirkleistungsübertragung nicht beeinträchtigen.

B.
Beschränkt frequenzabhängiger Modus (Überfrequenz)

1.
Neben Artikel 11 gelten die folgenden Anforderungen für den beschränkt frequenzabhängigen Modus — Überfrequenz (LFSM-O):

a)
Das HGÜ-System muss in der Lage sein, die Wirkleistungsübertragung an das Drehstromnetz/die Drehstromnetze sowohl im Import- als auch im Exportmodus gemäß Abbildung 3 frequenzabhängig anzupassen, wobei der Frequenzschwellenwert f1 zwischen 50,2 Hz und 50,5 Hz (jeweils einschließlich) liegt und die Statik s3 von 0,1 % nach oben angepasst werden kann;
b)
das HGÜ-System muss in der Lage sein, seine Wirkleistung bis hinunter zu seiner minimalen HGÜ-Wirkleistungskapazität anzupassen;
c)
das HGÜ-System muss in der Lage sein, die frequenzabhängige Anpassung der Wirkleistungsübertragung so schnell durchzuführen, wie dies aufgrund seiner inhärenten technischen Eigenschaften möglich ist, wobei der relevante ÜNB die anfängliche Verzögerung sowie den Zeitraum bis zur vollständigen Aktivierung festlegt und diese Werte der Regulierungsbehörde im Einklang mit dem geltenden nationalen Regulierungsrahmen mitteilt;
d)
das HGÜ-System muss während des LFSM-O-Betriebs stabil betrieben werden können. Im LFSM-O-Modus werden die Regelungsfunktionen gemäß Artikel 35 hierarchisch geordnet.

2.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Frequenzschwellenwerte und Statikeinstellungen werden vom relevanten ÜNB bestimmt und der Regulierungsbehörde im Einklang mit dem geltenden nationalen Regulierungsrahmen mitgeteilt.

Abbildung 3: Fähigkeit von HGÜ-Systemen zur frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsübertragung im LFSM-O-Modus. ΔΡ ist die Änderung der Wirkleistungsabgabe des HGÜ-Systems (je nach Betriebsbedingungen entweder eine Verringerung der Importleistung oder eine Erhöhung der Exportleistung). fn ist die Nennfrequenz des Drehstromnetzes/der Drehstromnetze, mit dem/denen das HGÜ-System verbunden ist, und Δf ist die Frequenzänderung in diesem Netz/diesen Netzen. Bei Überfrequenzen, bei denen f über f1 liegt, muss das HGÜ-System die Wirkleistungsübertragung entsprechend der Statikeinstellung verringern.

C.
Beschränkt frequenzabhängiger Modus (Unterfrequenz)

1.
Neben Artikel 11 gelten die folgenden Anforderungen für den beschränkt frequenzabhängigen Modus — Unterfrequenz (LFSM-U):

a)
Das HGÜ-System muss in der Lage sein, die Wirkleistungsübertragung an das Drehstromnetz/die Drehstromnetze sowohl beim Leistungsimport als auch beim Leistungsexport gemäß Abbildung 4 frequenzabhängig anzupassen, wobei der Frequenzschwellenwert f2 zwischen 49,8 Hz und 49,5 Hz (jeweils einschließlich) liegt und die Statik s4 von 0,1 % nach oben angepasst werden kann;
b)
im LFSM-U-Modus muss das HGÜ-System in der Lage sein, die Wirkleistungsübertragung bis zu seiner maximalen HGÜ-Wirkleistungskapazität anzupassen;
c)
die frequenzabhängige Anpassung der Wirkleistungsübertragung ist so schnell zu aktivieren, wie dies aufgrund der inhärenten technischen Eigenschaften möglich ist, wobei der relevante ÜNB die anfängliche Verzögerung sowie den Zeitraum bis zur vollständigen Aktivierung festlegt und diese Werte der Regulierungsbehörde im Einklang mit dem nationalen Regulierungsrahmen mitteilt;
d)
das HGÜ-System muss während des LFSM-U-Betriebs stabil betrieben werden können. Im LFSM-U-Modus werden die Regelungsfunktionen gemäß Artikel 35 hierarchisch geordnet.

2.
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Frequenzschwellenwerte und Statikeinstellungen werden vom relevanten ÜNB bestimmt und der Regulierungsbehörde im Einklang mit dem geltenden nationalen Regulierungsrahmen mitgeteilt.

Abbildung 4: Fähigkeit von HGÜ-Systemen zur frequenzabhängigen Anpassung der Wirkleistungsübertragung im LFSM-U-Modus. ΔΡ ist die Änderung der abgegebenen Wirkleistung des HGÜ-Systems (je nach Betriebsmodus Abnahme des Leistungsimports oder Zunahme des Leistungsexports). fn ist die Nennfrequenz des Drehstromnetzes/der Drehstromnetze, mit dem/denen das HGÜ-System verbunden ist, und Δf ist die Frequenzänderung in diesem Netz/diesen Netzen. Bei Unterfrequenzen, bei denen f unter f2 liegt, muss das HGÜ-System in Abhängigkeit von der Statik s4 seine Wirkleistungsabgabe erhöhen.

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