Artikel 10 VO (EU) 2016/161
Überprüfung der Sicherheitsmerkmale
Bei der Überprüfung der Sicherheitsmerkmale überprüfen die Hersteller, Großhändler und zur Abgabe von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit ermächtigten oder befugten Personen Folgendes:
- a)
- die Echtheit des individuellen Erkennungsmerkmals;
- b)
- die Unversehrtheit der Vorrichtung gegen Manipulation.
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