ANHANG III VO (EU) 2016/161

Hinweis: Die Anzahl der Einträge ist nicht verbindlich.

Meldung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die als fälschungsgefährdet eingestuft werden, an die Europäische Kommission — gemäß Artikel 54a Absatz 4 der Richtlinie 2001/83/EG
Mitgliedstaat: Name der zuständigen Behörde:
Eintrag Nr. Wirkstoff (gebräuchliche Bezeichnung) Darreichungsform Stärke Anatomisch-therapeutisch-chemischer Code ( „ATC-Code” )

Unterstützende Nachweise

(Bitte erbringen Sie Nachweise über einen oder mehrere Fälschungsfälle in der legalen Lieferkette und geben Sie die Informationsquelle an.)

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