ANHANG VO (EU) 2016/1645

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Begründung
(1) (2) (3)

Eine Ware in Form unregelmäßiger, flacher, brauner, harter Bruchstücke (etwa 2 mm dick) oder Flocken, hergestellt aus:

etwa 58-69 GHT Kiefernharz (auch Tallharz oder Kolofonium genannt),

etwa 1-4 GHT Maleinsäureanhydrid,

etwa 11-24 GHT unterschiedliche Phenole,

etwa 5,5-9 GHT Formaldehyd,

etwa 7-12 GHT Pentaerythritol.

Die Ware wird in einem mehrstufigen Verfahren hergestellt, das damit beginnt, dass Kolofonium und Maleinsäureanhydrid zu einem Kolofoniumaddukt umgewandelt werden. Durch Zugabe von Magnesiumoxid (als Katalysator für die folgenden Reaktionen), Phenolen und Formaldehyd entsteht ein polymerisiertes Harz. Schließlich werden freie Säuregruppen des Harzes nach Zugabe von Pentaerythritol verestert.

Die in Rede stehende Ware wird in der Druckindustrie als Klebstoff verwendet.

39094000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und nach dem Wortlaut der KN-Codes 3909 und 39094000.

Eine Einreihung in die Position 3506 als Klebstoffe auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913 ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 a ausgeschlossen, da die Ware in Position 3909 genauer beschrieben ist.

Bei der Herstellung eines Kolofoniumderivats wird das Kolofoniumaddukt mit Ethylenglycol, Glycerin oder einem anderen mehrwertigen Alkohol verestert (siehe auch die HS-Erläuterung zu Position 3806 (D)(I)(7)). Bei der in Rede stehenden Ware findet vor der Veresterung mit einem mehrwertigen Alkohol (in diesem Fall Pentaerythritol) jedoch eine Polymerisationsreaktion mit Phenol und Formaldehyd statt. Eine Einreihung in die Position 3806 als Kolofoniumderivat ist daher ausgeschlossen.

Die Moleküle des polymerisierten Zwischenprodukts haben eine Molmasse von etwa 5000 bis 30000 g/mol. Dann werden die freien Säuregruppen durch Zugabe von Pentaerythritol verestert, und eine Kreuzvernetzung führt zu einer Erhöhung der Molmasse auf etwa 100000 g/mol. Die entstandene Ware ist folglich ein Polymer des Kapitels 39, das sich durch seine große Molmasse von Kolofoniumaddukten und -derivaten der Position 3806 unterscheidet.

Die Ware ist daher in den KN-Code 39094000 als Phenolharz einzureihen.

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