Artikel 1 VO (EU) 2016/1649

Mit dieser Verordnung werden die Förderprioritäten festgelegt, die sich in den Mehrjahres- und Jahresarbeitsprogrammen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013 für die Laufzeit der Fazilität „Connecting Europe” in Bezug auf die förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 Absatz 2 derselben Verordnung widerspiegeln müssen; die Förderprioritäten sind im Anhang aufgeführt.

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