ANHANG VO (EU) 2016/1649
FÖRDERPRIORITÄTEN IM VERKEHRSBEREICH FÜR DIE MEHRJAHRES- UND JAHRESARBEITSPROGRAMME
-
1.
-
Förderprioritäten für die Mehrjahresarbeitsprogramme
1.1. Förderprioritäten für das Ziel der Schließung von Lücken, der Beseitigung von Engpässen, der Verbesserung der Interoperabilität im Schienenverkehr und insbesondere der Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte:- i)
- vorermittelte Vorhaben auf den Korridoren des Kernnetzes (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen),
- ii)
- vorermittelte Vorhaben auf anderen Abschnitten des Kernnetzes (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen),
- iii)
- Interoperabilität im Schienenverkehr,
- iv)
- Einführung des ERTMS.
1.2. Förderprioritäten für das Ziel der Gewährleistung langfristig nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme, in Vorbereitung der erwarteten künftigen Verkehrsströme und zur Ermöglichung der Dekarbonisierung aller Verkehrsträger durch die Umstellung auf innovative, CO2-arme und energieeffiziente Verkehrstechnologien bei gleichzeitiger Optimierung der Sicherheit:- i)
- Einführung von neuen Technologien und Innovationen bei allen Verkehrsträgern mit dem Schwerpunkt auf Dekarbonisierung, Sicherheit und innovativen Technologien zur Förderung von Nachhaltigkeit, Betrieb, Management, Zugänglichkeit, Multimodalität und Effizienz des Netzes,
- ii)
- sichere Infrastrukturen, einschließlich sicherer Parkplätze im Kernstraßennetz.
1.3. Förderprioritäten für das Ziel der Optimierung der Integration und Interkonnektivität der Verkehrsträger und der Steigerung der Interoperabilität von Verkehrsdiensten bei gleichzeitiger Gewährleistung der Zugänglichkeit der Verkehrsinfrastrukturen:- i)
- einheitlicher europäischer Luftraum — SESAR,
- ii)
- Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services),
- iii)
- intelligente Verkehrsdienste im Straßenverkehrssektor,
- iv)
- Überwachungs- und Informationssysteme für den Schiffsverkehr,
- v)
- Meeresautobahnen,
- vi)
- Maßnahmen zur Verwirklichung von Verkehrsinfrastrukturen an Knotenpunkten des Kernnetzes, einschließlich städtischer Knotenpunkte,
- vii)
- Verbindungen zu multimodalen Logistikplattformen und Entwicklung solcher Plattformen.
1.4. Programmunterstützende Maßnahmen
-
2.
-
Förderprioritäten für die Jahresarbeitsprogramme
2.1. Förderprioritäten für das Ziel der Beseitigung von Engpässen, der Verbesserung der Interoperabilität im Schienenverkehr, der Schließung von Lücken und insbesondere der Verbesserung der grenzüberschreitenden Abschnitte:- i)
- Schienen-, Binnenschifffahrts- und Straßenvorhaben im Kernnetz, einschließlich Verbindungen zu Binnen- und Seehäfen und Flughäfen sowie Entwicklung von Häfen,
- ii)
- Projekte im Gesamtnetz (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen),
- iii)
- Projekte zur Anbindung des transeuropäischen Verkehrsnetzes an die Infrastrukturnetze der Nachbarländer, insbesondere im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Abschnitten (Schiene, Binnenschifffahrt, Straße, See- und Binnenhäfen).
2.2. Förderprioritäten für das Ziel der Gewährleistung langfristig nachhaltiger und effizienter Verkehrssysteme, in Vorbereitung der erwarteten künftigen Verkehrsströme und zur Ermöglichung der Dekarbonisierung aller Verkehrsträger durch die Umstellung auf innovative, CO2-arme und energieeffiziente Verkehrstechnologien bei gleichzeitiger Optimierung der Sicherheit:- i)
- Einführung von neuen Technologien und Innovationen, die nicht unter das Mehrjahresarbeitsprogramm fallen,
- ii)
- Güterverkehrsdienste,
- iii)
- Maßnahmen zur Verringerung des Schienengüterverkehrslärms, auch durch Nachrüstung vorhandenen Rollmaterials.
2.3. Förderprioritäten für das Ziel der Optimierung der Integration und Interkonnektivität der Verkehrsträger und der Steigerung der Interoperabilität von Verkehrsdiensten bei gleichzeitiger Gewährleistung der Zugänglichkeit der Verkehrsinfrastrukturen:- i)
- Telematikanwendungen, die nicht unter das Mehrjahresarbeitsprogramm fallen,
- ii)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Verkehrsinfrastrukturen für Menschen mit Behinderungen,
- iii)
- Maßnahmen zur Verwirklichung von Verkehrsinfrastrukturen an Knotenpunkten des Kernnetzes, einschließlich städtischer Knotenpunkte,
- iv)
- Verbindungen zu multimodalen Logistikplattformen und Entwicklung solcher Plattformen.
2.4. CEF-Finanzierungsinstrumente- i)
- Beitrag zu den in Artikel 14 und Teil III des Anhangs der CEF-Verordnung genannten Finanzierungsinstrumenten,
- ii)
- programmunterstützende Maßnahmen für innovative Finanzierungsinstrumente.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.