Artikel 1 VO (EU) 2016/1675

Die Liste der Drittländer, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das Finanzsystem der Union darstellen ( „Drittländer mit hohem Risiko” ), ist im Anhang aufgeführt.

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