ANHANG VO (EU) 2016/1675

Drittländer mit hohem Risiko

I.
Drittländer mit hohem Risiko, die sich schriftlich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und mit der FATF einen Aktionsplan erarbeitet haben.

Nr. Drittland mit hohem Risiko(1)
1 Afghanistan
2 Barbados
3 Burkina Faso
4 Kamerun
5 Demokratische Republik Kongo
6 Gibraltar
7 Haiti
8 Jamaika
9 Mali
10 Mosambik
11 Myanmar/Birma
12 Nigeria
13 Panama
14 Philippinen
15 Senegal
16 Südafrika
17 Südsudan
18 Syrien
19 Tansania
20 Trinidad und Tobago
21 Uganda
22 Vereinigte Arabische Emirate
23 Vanuatu
24 Vietnam
25 Jemen

II.
Drittländer mit hohem Risiko, die in der Öffentlichen Bekanntgabe der FATF angegeben sind, sich auf hoher politischer Ebene dazu verpflichtet haben, die festgestellten Mängel anzugehen, und beschlossen haben, um technische Unterstützung für die Umsetzung des FATF-Aktionsplans zu ersuchen.

Nr. Drittland mit hohem Risiko
1 Iran

III.
Drittländer mit hohem Risiko, die in der Öffentlichen Bekanntgabe der FATF angegeben sind, anhaltende wesentliche Risiken hinsichtlich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen und die festgestellten Mängel wiederholt nicht angegangen sind.

Nr. Drittland mit hohem Risiko
1 Demokratische Volksrepublik Korea (DVK)

Fußnote(n):

(1)

Unbeschadet des rechtlichen Standpunkts des Königreichs Spanien in Bezug auf Souveränität und gerichtliche Zuständigkeit in Verbindung mit dem Gebiet Gibraltars.

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