Artikel 14 VO (EU) 2016/1719
Methode für Entlastungsmaßnahmen
Falls Entlastungsmaßnahmen bei der Berechnung langfristiger Kapazität berücksichtigt werden, stellt jeder ÜNB sicher, dass diese Entlastungsmaßnahmen im Echtzeitbetrieb technisch verfügbar sind und die Anforderungen des Artikels 25 der Verordnung (EU) 2015/1222 erfüllen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.