Artikel 14 VO (EU) 2016/1719

Methode für Entlastungsmaßnahmen

Falls Entlastungsmaßnahmen bei der Berechnung langfristiger Kapazität berücksichtigt werden, stellt jeder ÜNB sicher, dass diese Entlastungsmaßnahmen im Echtzeitbetrieb technisch verfügbar sind und die Anforderungen des Artikels 25 der Verordnung (EU) 2015/1222 erfüllen.

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