Artikel 1 VO (EU) 2016/1726
In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden in alphabetischer Reihenfolge folgende Einträge eingefügt:
Carvon(*)
„Diammoniumphosphat”
„Molke”
Saccharomyces cerevisiae Stamm LAS02
Fußnote(n):
- (*)
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in Anhang IV bezieht sich die Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auf die derzeitigen Verwendungen. Sind neue Verwendungszwecke geplant, so muss der die Zulassung erteilende Mitgliedstaat die Auswirkungen auf die Verbraucherexposition neu bewerten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.