Artikel 1 VO (EU) 2016/1726

In Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden in alphabetischer Reihenfolge folgende Einträge eingefügt:

    Carvon(*)

    „Diammoniumphosphat”

    „Molke”

    Saccharomyces cerevisiae Stamm LAS02

Fußnote(n):

(*)

Zum Zeitpunkt der Aufnahme in Anhang IV bezieht sich die Empfehlung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auf die derzeitigen Verwendungen. Sind neue Verwendungszwecke geplant, so muss der die Zulassung erteilende Mitgliedstaat die Auswirkungen auf die Verbraucherexposition neu bewerten.

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