Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2016/1738
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 28. September 2016
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Jerzy Plewa
Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
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