ANHANG VO (EU) 2016/1833

Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Leistungssteigerungsmittel bei Absetzferkeln)
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
Aktivität Tier/Tag
4d13 Biolek Sp. z o.o. Lektine aus Gartenbohnen

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung aus Lektinen aus Gartenbohnen (Lektine aus Phaseolus vulgaris) mit einer Mindestaktivität von: 1280 HAU/g(1)

Charakterisierung des Wirkstoffs

Gemisch aus Phytohämagglutinin (PHA)-Isoformen: PHA-E4, PHA-E3L, PHA-E2L2, PHA-EL3, PHA-L4 CAS (PHA-L) 9008-97-3

Analysemethoden (2)

Bestimmung des Gehalts von Lektin aus Gartenbohnen im Futtermittelzusatzstoff: Hämagglutinationstest
Saugferkel 14 Tage 220 HAU 660 HAU
1.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung sind die Lagertemperatur und die Haltbarkeit anzugeben.
2.
Der Zusatzstoff darf nur über Ergänzungsfutter-mittel an Saugferkel im Alter von 10 bis 14 Tagen verfüttert werden, und zwar mit einer Höchstmenge von:

220 HAU/Saugferkel/Tag drei Tage lang oder

660 HAU/Saugferkel/Tag (an einem Tag).

3.
Auf der Kennzeichnung des Zusatzstoffs sind Angaben zur Verwendung über Ergänzungsfutter-mittel zu machen.
4.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Gefahren aufgrund der Verwendung des Stoffes zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz, zu verwenden.
7. November 2026

Fußnote(n):

(1)

1 HAU (Hämagglutination-Aktivitätseinheit) ist die Menge von Material (1 mg/ml) in der letzten Verdünnung mit einer Agglutination (Verklumpung) der roten Blutkörperchen von 50 %.

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors für Futtermittelzusatzstoffe unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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