Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2016/1933
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 4. November 2016
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude Juncker
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.