Artikel 8 VO (EU) 2016/1953
Überprüfung und Berichterstattung
Bis zum 8. Dezember 2018 überprüft die Kommission die wirksame Anwendung dieser Verordnung und erstattet darüber Bericht. Die Überprüfung dieser Verordnung wird in die Untersuchung gemäß Artikel 19 der Richtlinie 2008/115/EG integriert.
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