Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2016/1957
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 4. November 2016
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Stephen Quest
Generaldirektor für Steuern und Zollunion
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