ANHANG VO (EU) 2016/1962
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
---|---|---|
(1) | (2) | (3) |
Nicht zusammengesetzte Duschtüren, konstruiert für die Montage und Befestigung an der Wand, bestehend aus den folgenden Bestandteilen:
Das Glas ist gehärtet und weist einen Schutz gegen Ablagerungen von Kalk, Schmutz und Reinigungsmittelrückständen auf. Siehe Abbildung des bereits montierten Artikels(*) |
70200080 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a), 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 702000 und 70200080. Bei der Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware, in Einzelteilen aufgemacht, bestehend aus verschiedenen Bestandteilen. Da die Profile nur auf einer Seite jeder Scheibe angebracht sind, wird die Ware nicht als Glasscheibe, die in einen Rahmen eingefasst ist, betrachtet (siehe auch Erläuterungen zu Kapitel 70 der Kombinierten Nomenklatur, Allgemeines, zweiter Absatz). Die Profile, Befestigungsvorrichtungen, Schrauben, Dübel, Dichtungen usw. sind sekundäre Bestandteile. Daher verleiht das Glas der Ware ihren wesentlichen Charakter. Eine Einreihung in die Position 7326 als andere Waren aus Stahl oder in die Position 7610 als Rahmen aus Aluminium ist daher ausgeschlossen. Eine Einreihung in die Position 7013 als Glaswaren zur Verwendung bei der Toilette oder zu ähnlichen Zwecken ist ebenfalls ausgeschlossen, da darunter nur kleine bewegliche Artikel fallen (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 7013, erster Absatz, Nummer 2). Eine Einreihung in die Position 7007 als Sicherheitsglas ist ebenfalls ausgeschlossen, da diese Position nur Sicherheitsglas umfasst, aber keine daraus hergestellten Waren. Die Ware ist daher als andere Waren aus Glas in den KN-Code 70200080 einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient nur zur Information.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.